1.1 Was ist unter dem Begriff ATEX zu verstehen?
Seit dem 1.7.2003 gilt innerhalb der Europäischen Union ausschließlich die Richtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Diese Richtlinie beruhte auf Artikel 100a des ersten Vertrages zur Gründung der EG und trug den Arbeitstitel ATEX 100a, abgeleitet aus „ATmosphères EXplosibles“. Durch eine Neunummerierung der Artikel des Vertrages ändert sich die Bezeichnung zu ATEX 95.
Neben der Richtlinie 94/9/EG hat der Anwender auch die Richtlinie 1999/92/EG über die Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können, zu beachten.
Bekannt geworden ist diese Richtlinie auch unter den Namen ATEX 118a und später ATEX 137. Dies bedeutet:
ATEX 100a entspricht ATEX 95 entspricht Richtlinie 94/9/EG
ATEX 118a entspricht ATEX 137 entspricht Richtlinie 1999/92/EG




