2.9 Was sind Zonen?
Zonen charakterisieren explosionsgefährdete Bereiche in Abhängigkeit von der Häufigkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre. Für Bereiche, die durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel explosionsgefährdet sind, gelten folgende Zonen:
| Zone 0 | ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, für lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. |
| Zone 1 | ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. |
| Zone 2 | ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. |
Für Bereiche, die durch brennbare Stäube explosionsgefährdet sind, gelten folgende Zonen:
| Zone 20 | ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. |
| Zone 21 | ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann. |
| Zone 22 | ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. |
Bemerkungen:
- Der Begriff „häufig“ ist im Sinne von „zeitlich überwiegend“ zu verwenden.
- Als Normalbetrieb gilt der Zustand, in dem Anlagen innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt werden.
- Unter vielen Experten besteht der Konsens, dass der Begriff „kurzzeitig“ einer Zeitdauer von maximal 30 Minuten entspricht.
- Schichten, Ablagerungen und Aufhäufungen von brennbarem Staub sind wie jede andere Ursache, die zur Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre führen kann, zu berücksichtigen.
Diese Zonendefinitionen gelten auf der Basis der Richtlinie 1999/92/EG in allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen.




