1.1 Was enthält die EG-Richtlinie 94/9/EG?
Die Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.03.1994 beinhaltet die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Häufig findet man noch die Bezeichnung ATEX 100a bzw. ATEX 95. Die Richtlinie war bereits anwendbar ab 1994 mit einer Übergangszeit bis zum 30.6.2003. Umgesetzt wurde die Richtlinie bereits im Dezember 1996 durch die 11. Verordnung zum Gerätesicherheits
Die Richtlinie 94/9/EG ist eine Richtlinie nach dem so genannten „neuen Konzept“: Sie legt grundlegende Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit fest und überlässt es Normen, in der Hauptsache harmonisierten europäischen Normen, die in der Richtlinie enthaltenen relevanten Anforderungen technisch zu konkretisieren.
Die Richtlinie 94/9/EG ist auch eine vollständig harmonisierte Richtlinie: Ihre Bestimmungen ersetzen alle bestehenden abweichenden nationalen und europäischen Rechtsvorschriften zu denselben Themen.
2 Explosionsschutzverordnung (ExVO)
3 Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ElexV), trat am 02.10.2002 durch die Betriebssicherheits
Die Richtlinie 94/9/EG findet Anwendung auf:
- elektrische und nichtelektrische Geräte
- Schutzsysteme
- Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen auch außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die im Hinblick auf Explosionsgefahren jedoch für den sicheren Betrieb von Geräten oder Schutzsystemen erforderlich sind
- Komponenten, die in Geräte und Schutzsysteme eingebaut werden sollen .
- die Klassifizierung von Geräten und Schutzsystemen,
- Anforderungen an die Herstellung (grundlegende Sicherheitsanforderungen) und
- die Verfahren der Konformitätsbewertung.




