2.3 Auf welche Werte sind die Alarmschwellen von Gaswarngeräten mit einer Messfunktion für den Explosionsschutz einzustellen?
Es existiert keine allgemeingültige Regel für die quantitative Festlegung von Grenzwerten oder Alarmschwellen, nachfolgend kurz als Alarmschwelle bezeichnet. Für jeden Einsatzfall ist deshalb das anzuwendende behördliche oder berufsgenossenschaftliche Regelwerk zu beachten. Wenn das Regelwerk keine verbindlichen Werte vorgibt, ist von fachkundigen Personen eine Alarmschwelle zu ermitteln.
Bei der Überwachung des Sauerstoffgehaltes im Rahmen von Inertisierungen muss der Alarmwert ausreichend weit unterhalb der ermittelten Sauerstoff
Bei der Wahl der Alarmschwellen bei brennbaren Gasen hat sich in der Praxis ein Grenzwert von 40 % der unteren Explosionsgrenze (UEG) bewährt, mit einer Vorwarnung bei 20 % der UEG. Für tragbare Gaswarngeräte gelten niedrigere Grenzwerte von 20 % der UEG mit einer Vorwarnzeit bei 10 % der UEG. Diese Werte müssen aber je nach Gas bzw. Einsatzfall auf ihre Tauglichkeit überprüft werden.
Bei der Überwachung von Behältern, die unter Druck stehende oder unter Druck verflüssigte brennbare Gase enthalten und aus denen Gase plötzlich in großen Mengen austreten können, sind besondere Aspekte zu beachten. Dies gilt auch dann, wenn die Behälter im Freien stehen.
Die Alarmschwelle muss hier besonders niedrig liegen, weil
- die austretende Gaswolke in geschlossenen Räumen schnell eine sehr hohe Konzentration brennbarer Gase erzeugt. Dadurch ist die Alarmschwelle innerhalb kürzester Zeit überschritten, und die Zeitreserve in der üblichen Alarmschwelle ist nicht mehr gewährleistet,
- die Gaswolke sich so schnell ausbreiten kann, dass die Alarmgabe durch das verzögerte Ansprechen des Gerätes zu spät erfolgt. Das Ansprechen des Gerätes wird durch seine Einstellzeit, z. B. t90 , charakterisiert,
- im Freien bereits in kurzer Entfernung von der Gasaustrittsstelle eine weitgehende Verdünnung stattfinden kann. Es besteht sonst die Gefahr, dass Gaswarngeräte nicht oder zu spät ansprechen, da sich der Messwert
aufnehmer aufgrund der Windrichtung nicht im Bereich der höchsten Konzentration befindet.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Festlegung von Alarmschwellen sind die Messunsicherheit, der Ansprechwert (Alarmschwelle zu nahe am Nullpunkt) und die Einstellzeit t90 der Messeinrichtung:
- Je größer die Messunsicherheit, desto niedriger sollte die Alarmschwelle liegen. Der Abstand der Alarmschwelle zur Umgebungskonzentration (Grundbelastung) sollte jedoch noch mindestens das Dreifache der Messunsicherheit betragen.
- Muss eine sehr niedrige Alarmschwelle eingehalten werden, ist ein Gerät zu wählen, bei dem die Alarmschwelle in einem ausreichend großen Abstand zum Nullpunkt liegt. Es wird empfohlen, die niedrigste Alarmschwelle bei mindestens 5–10 % vom Messbereichs
endwert zu wählen. Begründung: Liegt die Alarmschwelle zu niedrig, führen Änderungen der Umgebungs bedingungen häufig zu Fehlalarmen durch Nullpunktdrift oder Nullpunkt schwankungen. Gegebenenfalls ist ein für niedrige Alarmschwellen besonders ausgelegtes Gerät zu verwenden. - Je länger die Einstellzeit t90 ist, umso niedriger sollte die Alarmschwelle liegen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein sehr großer Gaszustrom in kurzer Zeit nicht auszuschließen ist.
Welche Maßnahmen beim Auslösen der Alarmschwellen (Vorwarnung bzw. Alarm) zu ergreifen sind, richtet sich nach der Art des Gases, dem Betriebsablauf und den örtlichen Gegebenheiten.
Vor dem Einsatz eines Gaswarngerätes ist jedoch anhand der gegebenen Einsatzbedingungen zu prüfen, ob die eingestellten Werte der Alarmschwellen eine ausreichend geringe Alarmverzögerung garantieren. Es muss sichergestellt sein, dass die nach einer Alarmierung auszuführenden Schutzmaßnahmen so schnell ausgeführt werden können, dass sicherheitstechnisch bedenkliche Situationen vermieden werden.
In besonderen Einsatzfällen können wegen der Betriebsparameter der zu überwachenden Anlage auch deutliche Abweichungen von oben genannter Regel erforderlich sein (z. B. bei Lacktrocknungsanlagen).




