3.23 Wo ist die Messstelle bei Vorhandensein einer technischen Lüftung anzubringen?
Wirkungsvoller als natürliche Lüftung ist eine technische Lüftung durch Einbau eines Ventilators, wie es die Abbildungen 11 und 12 zeigen. Querlüftungen durch Fenster, Türen und Ähnliches sind bei dieser Messanordnung zu vermeiden.
Sind Querlüftungen nicht auszuschließen, müssen zusätzliche Messeinrichtungen eingesetzt werden, weil sonst der Fall eintreten kann, dass freiwerdende Gase, die durch diese Öffnungen austreten, nicht mehr zur Messstelle gelangen.
Die in Abbildung 11 und 12 dargestellten technischen Lüftungen haben den Nachteil, dass sich Gase durch nicht dicht schließende Zugangsöffnungen in andere Räume ausbreiten können. Dies ist der Einteilung möglicher explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen von erheblicher Bedeutung.
Besser ist eine Absugung, bei der das Gas vom Ventilator erfasst wird. Die Raumluft kann dann nicht nach außen gelangen. Luftzutritte zwischen Gasquelle und Messtelle verfälschen allerdings auch in diesem Fall das Messergebnis und können zur Fehrleinschätzung der Gefährdung führen. Auf jeden Fall ist zu vermeiden, dass abgesaugte oder ausgespülte Luft in andere Bereiche gelangt, in denen mit einer Zündgefahr zu rechnen ist oder, bei toxischen Gasen, in denen sich Personen aufhalten können. Die Luftaustrittsöffnungen sind gegebenenfalls auch von außen entsprechend kenntlich zu machen.
Weiterhin ist zu beachten, dass bei brennbaren Gasen der Ventilator zur Zündquelle werden kann, wenn er konstruktiv nicht für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ausgelegt und entsprechend gewartet ist. Bei „schweren Gasen“ sind tiefer liegende Räume, in die das Gas fließen kann, in die Überwachung mit einzubeziehen.






