1.2 Was enthält die Richtlinie 1999/92/EG?
Die Richtlinie 1999/92/EG (vormals ATEX 118a und später ATEX 137) beinhaltet Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können. Sie ist die 15. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG vom 16.12.1999. Inhaltliche Schwerpunkte sind
- die Koordinierungspflicht
- das Explosionsschutzdokument
- die Einteilung von Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphären vorhanden sein können (Anhang 1 der Richtlinie).
- Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können, sowie Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen (Anhang 2 der Richtlinie).
| Abbildung 2: Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. |
Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales deutsches Recht erfolgte mit der Betriebs





