1.1 Welche Technische Regel beschreibt den Stand der Technik zur Erkennung, Bewertung und Beherrschung chemischer Reaktionen?
Eine praxisgerechte Anleitung zur systematischen Ermittlung und Bewertung der bei chemischen Reaktionen möglicherweise auftretenden Gefahren bietet die Technische Regel für Anlagensicherheit „Erkennen und Beherrschen exothermer chemischer Reaktionen“ (TRAS 410). Diese Technische Regel gibt auch Hinweise zur Auswahl und zum Umfang von Maßnahmen zur Verhinderung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes. Dabei stehen vorbeugende Maßnahmen im Vordergrund.
Die TRAS 410 ist anzuwenden auf die fabrikmäßige Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung. Die Ausführungen können sinngemäß auch auf andere verfahrenstechnische Operationen angewandt werden, bei denen Stoffe thermisch belastet werden.
Die TRAS 410 wurde von der Kommission für Anlagensicherheit gemäß § 51a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der für andere Schutzziele vorhandenen Regeln erarbeitet und dem Stand der Sicherheitstechnik angepasst.




