1.5 Welche Änderungen bringt das Global Harmonisierte System?
Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals, GHS) legt die Grundlagen für ein weltweit einheitliches System der Gefahrenkommunikation und führt die zurzeit unterschiedlichen Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien für den Umgang (Gefahrstoffrecht) und für den Transport (Gefahrgutrecht) zusammen.
In der Europäischen Union erfolgt die Umsetzung von GHS durch die EG-GHS-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) genannt. Chemische Stoffe sind demnach bis spätestens zum 1. Dezember 2010 nach GHS einzustufen und zu kennzeichnen, für Gemische gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2015. Nach Beendigung der Übergangsfristen ist die neue Einstufung und Kennzeichnung nach GHS verbindlich.
Das zurzeit geltende EU-System und das GHS sind vom Grundprinzip mit einander vergleichbar. Die Einstufung und Kennzeichnung nach GHS erfolgt wie gewohnt nach den Eigenschaften der Stoffe und Gemische. Auch die Klassifizierung nach physikalischen Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren bleibt bestehen.
Wesentliche Änderungen
Das GHS sieht völlig neue Kennzeichnungselemente vor. Neue Gefahrenpiktogramme lösen die alte Symbolik ab. Die bisherigen Gefährlichkeitsmerkmale wie beispielsweise gesundheitsschädlich oder giftig werden durch neue Gefahrenklassen ersetzt, diese werden je nach dem Gefährdungspotenzial in Gefahrenkategorien unterteilt.
Neu hinzu kommen so genannte Signalwörter, die den potenziellen Gefährdungsgrad beschreiben und zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen verwendet werden. Das Signalwort „Danger“ (Gefahr) dient zur Kennzeichnung der gefährlicheren Gefahrenkategorien, das Signalwort „Warning“ (Achtung) wird für die weniger gefährlichen Gefahrenkategorien eingesetzt.
Wesentliche Änderungen erfolgen auch bei den Einstufungskriterien. Für die physikalischen Gefahren werden die Einstufungskriterien dem Transportrecht angepasst.
Auswirkungen des GHS Der Systemwechsel hat weit reichende Konsequenzen für die mit der Einstufung und Kennzeichnung verknüpfte Gesetzgebung in Deutschland. Grundsätzlich wird sich ein umstellungsbedingter Aufwand in den Betrieben nicht vermeiden lassen. Die Implementierung von GHS erfordert in den Unternehmen beispielsweise Änderungen
- bei der Etikettierung,
- bei den Sicherheitsdatenblättern,
- im Gefahrstoffverzeichnis,
- in den Betriebsanweisungen.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der BG Chemie bzw. unter www.gischem.de.





