3.15 Wie ist mit angelieferten isolierenden Kunststoffbehältern von mehr als 5 l zu verfahren, die brennbare Flüssigkeiten enthalten?
Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von weniger als 60 °C dürfen in transportrechtlich zugelassenen isolierenden Kunststoffbehältern versendet und transportiert werden.
Das Befüllen und Entleeren isolierender Behälter im Betrieb ist jedoch gefährlich und darf nur unter Anwendung besonderer Explosionsschutz



