3.14 Dürfen wassermischbare Lösemittel hoher Leitfähigkeit z. B. Ethanol, in isolierenden Kunststoffbehältern von mehr als 5 l Volumen zur Anwendung bereitgehalten werden?
Nein. Für die Verwendung isolierender Behälter in Zone 1 beträgt das höchstzulässige Behältervolumen 5 l.
Begründung: Bei offenem Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten entsteht im Nahbereich des Behälters eine explosionsfähige Atmosphäre, die im Allgemeinen der Zone 1 zuzuordnen ist.
Auch bei wassermischbaren Lösemitteln hoher Leitfähigkeit darf von dieser Regelung nicht abgewichen werden.
Siehe auch TRBS 2153, Abschnitt 4.5.5.



