3.17 Dürfen langsam laufende Rührwerke bei der Herstellung von Lacken auf Basis brennbarer isolierender Lösemittel in 60 l Kunststoffgebinden verwendet werden?
Wenn das Rührorgan mit einer Zwangsabsaugung versehen und der Behälter mit einem Metalldeckel verschlossen ist?
Die Verarbeitung von brennbaren Flüssigkeiten in Kunststoffbehältern von mehr als 5 l Volumen ist ohne zusätzliche Explosionsschutz
Eine Absaugung allein reicht in der Regel hierzu nicht aus. Die Geschwindigkeit des Rührwerkes ist dabei unerheblich.
Hinweis: Hochviskose Flüssigkeiten laden sich in der Regel schneller auf als niedrigviskose.
Siehe auch TRBS 2153, Abschnitte 4.5.5 und 4.5.6.



