3.28 Dürfen Schlauchleitungen mit isolierenden Flanschen durch explosionsgefährdete Bereiche der Zone 1 verlegt werden?
Isolierende Flansche werden häufig in sehr langen Schlauchleitungen eingesetzt. Durch diese Maßnahme wird das Weiterleiten elektrischer Fehlströme auf Schlauchabschnitte begrenzt.
Schlauchleitungen dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen keine Zündquelle bilden. Deshalb sind Isolierflansche mit einem Durchgangswiderstand zwischen 103 Ω und 106 Ω zu verwenden. Stehen nur hoch isolierende Flansche zur Verfügung, müssen alle Schlauchabschnitte jeweils mit einem Widerstand zwischen 103 Ω und 106 Ω geerdet werden.
Siehe auch „International Safety Guide for Oil Tankers and Terminals“ (ISGOTT) Abschnitte 6.10 und 20.6, TRBS 2153 Abschnitt 4.9.4.



