5.6 Können etwa 2 cm dicke poröse Staubablagerungen im Inneren metallischer Rohrleitungen mit Nennweite von 500 mm oder mehr gefährlich aufgeladen werden?
Die Mindestzündenergie des brennbaren Staubes der Ablagerung beträgt mehr als 10 mJ.
Der Innenraum der beschriebenen Rohrleitung ist explosionsgefährdeter Bereich der Zone 21.
Mit einer gefährlichen Aufladung ausgehend von einer durch Ablagerungen entstandenen, isolierenden und porösen Staubschicht im Inneren metallischer, geerdeter Rohrleitungen muss nicht gerechnet werden.
Sind die Ablagerungen jedoch nicht porös, sondern stark verdichtet oder sogar aufgesintert oder eingeschmolzen, können Zündgefahren nicht mehr ausgeschlossen werden. Im Zweifelsfall muss die Durchschlags
Siehe auch TRBS 2153, Abschnitt 6.2.1.




