3.2 Was ist beim Einsatz von Schlauchleitungen in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1 zur Vermeidung gefährlicher Aufladungen zu beachten?
In explosionsgefährdeten Bereichen sind leitfähige oder ableitfähige Schläuche einzusetzen. Isolierende Schläuche und solche aus isolierenden Materialien leiten elektrische Ladungen ungenügend ab und sind daher nicht geeignet.
Siehe auch TRBS 2153, Abschnitt 4.9.4 und Merkblatt T 002 „Schlauchleitungen“, Abschnitt 4.4.2.



