3.8 Muss der Spritzschutz an Flanschen in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1 aus ableitfähigem Material bestehen?
Der Spritzschutz an Flanschen in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1 muss bei Überschreitung der höchstzulässigen Oberfläche nach Tabelle 1a Abschnitt 3.2.1 der TRBS 2153 ableitfähig und mit Erde verbunden sein. Die Erdung ergibt sich üblicherweise durch das enge Anliegen an der metallischen geerdeten Rohrleitung.



