3.6 Sind leitfähige Gegenstände in Laborsicherheitsschränken, die brennbare Lösemittel enthalten, zu erden?
Wenn der Schrankinnenraum als explosionsgefährdeter Bereich der Zone 1 klassifiziert ist, müssen leitfähige Teile geerdet sein, z. B. über geerdete Einlegeböden des Schrankes selbst.
Hinweis: In der Regel dienen Laborsicherheitsschränke zum Aufbewahren von Arbeitsstoffen in geschlossenen Behältern. Nur bei davon abweichender Betriebsweise, z. B. Umfüllen brennbarer Flüssigkeiten, kommt Zone 1 in Betracht.



