5.1 Wie groß darf die Schüttgeschwindigkeit beim manuellen Ausschütten von Schüttgut aus einem isolierenden Kunststoffbehälter in einen leitfähigen und geerdeten Behälter sein?
In Abwesenheit brennbarer Gase und Dämpfe gilt:
- Die Schüttgeschwindigkeit allein ist nicht maßgeblich zur Bewertung von Zündgefahren.
- Die vom Schüttgut ausgehende Zündgefahr ist anhand der Ablaufdiagramme 1 bis 3 der TRBS 2153 Abschnitt 6.2.4 zu beurteilen.
- Ist die gesamte Menge des gehandhabten Schüttguts < 100 kg, besteht unabhängig von der Schüttgeschwindigkeit keine Zündgefahr, sofern alle leitfähigen Teile geerdet und alle ableitfähigen Teile in Kontakt mit Erde stehen.
Siehe auch TRBS 2153 Abschnitt 6.2.4, Ablaufdiagramme 1 bis 3.



