1.2 Welche Vorschriften sind beim Lagern, Umfüllen und anderen Tätigkeiten mit entzündlichen, leichtentzündlichen und hochentzündlichen Flüssigkeiten zu beachten?
Es sind zu beachten:
- Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die im Anhang III Nr. 1 die für Brand- und Explosionsgefahren geltenden Mindestvorschriften vorgibt
- Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die den technischen Teil der Tätigkeiten mit entzündlichen, leichtentzündlichen und hochentzündlichen Flüssigkeiten regelt, insbesondere für Lager- und Umfüllanlagen
- Vorerst weiterhin die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) bezüglich ihrer betrieblichen Anforderungen (siehe auch Frage 1.3)




