1.3 Was sagt die CE-Kennzeichnung an einer Maschine aus?
Geräte und Systeme dürfen in der Regel nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind und eine Bedienungsanleitung und Konformitätserklärung des Herstellers beigefügt ist. Die CE-Kennzeichnung sowie die schriftliche Konformitätserklärung bestätigen die Übereinstimmung des Produktes mit allen Anforderungen und den Bewertungsverfahren, die in den EG-Richtlinien festgelegt sind.
Durch das CE-Kennzeichen wird bestätigt, dass alle Richtlinien, die die CE-Kennzeichnung fordern, vollständig eingehalten sind. Für Maschinen wird in folgenden Richtlinien die CE-Kennzeichnung gefordert:
- EG-Maschinenrichtlinie (Richtlinie 98/37/EG)
- EG-Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG) (löst am 29.12.09 die Richtlinie 98/37/EG ab)
- Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 2006/95/EG)
- EMV-Richtlinie (2004/108/EG)
- Druckgeräterichtlinie (Richtlinie 97/23/EG)
- Explosionschutzrichtlinien (ATEX-Richtlinien)





